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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten verbindlich für die gesamte Geschäftsverbindung, für den vorliegenden Vertrag sowie für alle Lieferungen aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen der Parteien und für sonstige Leistungen.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden, welche wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Erklärungen unserer Mitarbeiter und Vertreter sind nur rechtswirksam, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt worden sind.

2. Angebot und Auftragsbestätigung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, der Umfang unserer Leistungspflicht wird allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung festgelegt.
2.2 Unserem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Kostenvoranschlägen und sonstige Unterlagen darf der Kunde nur zu dem vereinbarten Zweck
benutzen und diese nicht ohne unsere Zustimmung vervielfältigen oder Dritten zugänglich machen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen an uns zurückzusenden.

3. Lieferzeit und Verzug
3.1 Die pünktliche Einhaltung von Lieferterminen setzt voraus, dass uns der Kunde Unterlagen und sonstige erforderliche Angaben rechtzeitig zur Verfügung stellt und mit seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht in Verzug gerät.
3.2 Können wir verbindlich angegebene Liefertermine aufgrund höherer Gewalt, infolge unabwendbarer Umstände wie z.B. Krieg, Streik, Aussperrung, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, nicht einhalten,
so kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen setzen, nach deren Ablauf kann er per Einschreiben vom Vertrag zurücktreten.
3.3 Wird durch die genannten Umstände ohne unser Verschulden eine Lieferung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Dies gilt auch, wenn die genannten Ereignisse auf unseren Betrieb
so wesentlich einwirken, dass wir an der Ausführung des Vertrages gehindert sind.
3.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, in den vorgenannten Fällen, sei es wegen Rücktritts oder Verzugs, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Dies gilt nicht soweit uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

4. Abnahme und Gefahrübergang
4.1 Sofern keine festen Abnahmefristen vereinbart sind, hat der Kunde den Liefergegenstand innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung der Fertigstellung abzunehmen.
4.2 Hat der Kunde eine Bestellung auf Abruf erteilt, muss er den Liefergegenstand – bei Bestellung mehrerer Liefergegenstände alle – innerhalb von zwölf Monaten vom Zeitpunkt der Bestellung
gerechnet abrufen. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb dieser Zeit, so sind wir berechtigt, die Ware unaufgefordert zuzusenden und die Berechnung vorzunehmen, oder vom Vertrag zurückzutreten und
einen evtl. bereits gewährten Mengenrabatt, der aufgrund des Abrufauftrages für frühere Lieferungen gewährt wurde, zurückzuverlangen.
4.3 Die Gefahr geht auf den Kunden mit der Abnahme, mit dem Tag der grundlosen Verweigerung der Abnahme, bei Untätigkeit des Kunden nach Ablauf der Fristen der vorherigen Absätze 4.1 und 4.2 oder
einer gesondert vereinbarten Abnahmefrist über. Ist der Versand des Liefergegenstandes an den Kunden oder an Dritte vereinbart, so geht die Gefahr mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den
Transporteur Post, Bahn, Spediteur etc.) über. Die Gefahr geht in jedem Falle mit der Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes über. Nehmen wir Waren aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten
haben, so trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware bei uns.

5. Preis und Zahlungsbedingungen
5.1 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ab Werk zuzüglich der Mehrwertsteuer in gültiger, gesetzlicher Höhe, ohne Verpackung. Die Verpackung wird
nach unserer Wahl berechnet.
5.2 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen.
5.3 Die Preise sind vier Monate ab Zugang unserer Auftragsbestätigung gültig. Sind längere Lieferfristen vereinbart und treten nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen in den Bereichen Rohmaterial,
Löhne und Gehälter, Frachten und öffentliche Abgaben auf, so sind wir berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen.
5.4 Überschreitet der Kunde die Zahlungsfristen, gerät er mit unserer 1. Mahnung in Verzug. Wir behalten uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen.
5.5 Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Diese werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen. Für rechtzeitige Vorlegung, Protesterhebung, Benachrichtigung und Rückleitung des
Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernehmen wir keine Haftung. Bei Verzug können wir die in 5.4 genannten Ansprüche geltend machen.
5.6 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen in erheblichem Umfang nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst, oder wenn uns eine wesentliche
Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden bekannt wird, die unseren Zahlungsanspruch gefährden könnte, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen und ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehende Lieferungen auszuüben.
5.7 Bei Änderungswünschen des Kunden nach Auftragsbestätigung stellen wir die uns entstehenden Mehrkosten in Rechnung.

6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Eigentum an den von uns gelieferten Waren geht erst nach vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt
bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in einer laufenden Rechnung aufgenommen werden. Der Kunde, welcher uns bei der Bestellung anzeigt, dass er Wiederverkäufer ist, ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
6.2 Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits bei Abschluss des Vertrages über die Weiterveräußerung unserer Lieferung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an.

7. Gewährleistung
7.1 Mängel, die uns an den von uns gelieferten Waren nach Gefahrübergang an gezeigt werden, bessern wir nach eigener Wahl nach oder liefern Ersatzware, wozu wir auch nach erfolgloser Nachbesserung
berechtigt sind. Die schriftliche Anzeige von Mängeln muss uns bei offensichtlichen Mängeln spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Ware an den Kunden, bei nicht erkennbaren Mängeln
unverzüglich nach Erkennbarkeit zugehen.
7.2 Sind seitens des Empfängers irgendwelche Veränderungen an den Waren vorgenommen worden, so erlischt für uns jede Ersatzpflicht. Bemängelte Stücke sind nach unserer Wahl fracht- und portofrei einzusenden und zur Besichtigung durch uns zur Verfügung zu halten. Wenn sich die Beanstandung als begründet erweist, wird nach unserer Wahl gegen Rückgabe der fehlerhaften Stücke kostenlos und
frachtfrei Ersatz geliefert oder eine Nachbesserung durchgeführt. Ansprüche aufWandlung, Minderung oder Schadenersatz sind ausgeschlossen.
7.3 Für Schäden, die aus folgenden Gründen entstehen, haften wir nicht: Fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung unserer
Betriebsanleitung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, von uns nicht genehmigte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten.
7.4 Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand
8.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlungsort ist Ingolstadt. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheck-Prozesse, ist Ingolstadt.
8.2 Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.