Warum Konformitätsbewertung statt Eichung?


Früher gab es klare Regelungen, dass Messgeräte jeglicher Art, zum Beispiel Waagen oder Thermometer, vor dem Verkauf geeicht sein mussten. Seit dem 1. Januar 2015 sind allerdings das neue Deutsche Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die ebenfalls neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) gültig, die entscheidende Änderungen in die Rechtslage gebracht haben. Die ehemals vom Eichamt durchgeführte Eichung wurde durch die so genannte Konformitätsbewertung ersetzt.

Was bedeutet die Gesetzesänderung konkret für unsere Kunden?

Wenn Sie ein geeichtes Thermometer, einen Datenlogger oder ein Handmessgerät von ebro besitzen, können wir Sie an dieser Stelle beruhigen. Für alle Messgeräte, die vor dem Stichtag in den Verkehr gebracht wurden, besteht Bestandsschutz. Das bedeutet, die Eichung kann wie bisher durch die Eichämter verlängert werden. Dies gilt auch für Geräte, die noch im Jahr 2015 gekauft, von uns aber bereits im Vorjahr geeicht wurden. Auch in diesem Fall greift der Bestandsschutz. Andererseits dürfen keine neuen eichfähigen oder geeichten Messgeräte wie zum Beispiel das Thermometer TFX 422 in Umlauf gebracht werden, da diese nicht mehr vom Eichamt überprüft werden.

ebro bietet Alternativen

Um bei dem genannten Thermometer zu bleiben: Unsere Neuentwicklung TFX 422C entspricht den Regelungen für die Konformitätsbewertung in vollem Umfang. Die notwendige Prüfung erfolgt, bevor wir es an unsere Kunden ausliefern. Ihr Vorteil ist, dass die Bewertung nicht mehr nur von den Eichämtern durchgeführt wird, sondern auch von anderen zertifizierten Prüfstellen. Von den technischen Spezifikationen her entspricht das Handmessgerät exakt dem Vorgängermodell. Qualität und Funktionalität sind gleich geblieben, so dass Sie auch bei der Anwendung wie gewohnt vorgehen können.

Wichtig: Beachten Sie die Meldepflicht!

Wenn Sie sich ein neues Gerät wie das TFX 422C zulegen und es innerhalb Deutschlands verwenden, müssen Sie es innerhalb von sechs Wochen bei Ihrem Eichamt anmelden (§ 32 MessEG). Auf der Webseite des Amts finden Sie alle notwendigen Informationen. Wir stehen Ihnen aber gerne mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie mehr Informationen benötigen.